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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Biografien Kassel

I. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNG

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Sparten und Bereiche der Corinne Ludwig & Maren Keller GbR. Sie regeln alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der GbR, im Folgenden Auftragnehmerin genannt, und ihren Kunden, d.h. Einzelpersonen oder Unternehmen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, im Folgenden Auftraggeber genannt.
  2. Bei diesen Leistungen kann es sich um die Erstellung von Inhalten, Werken jeder Art oder Beratungs- und Konzeptionsleistungen handeln.
  3. Die Auftraggeber bestätigen mit der Auftragsbestätigung, dass sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie akzeptieren.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur dann Gültigkeit, wenn die GbR sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

II. LEISTUNGSUMFANG UND VERGÜTUNG

  1. Grundlage für die Geschäftsbeziehung ist ein Angebot durch die Auftragnehmerin und die Bestätigung dieses Angebots bzw. die Auftragserteilung durch die Auftraggeber. Es gelten die im Angebot beschriebenen Leistungen und Konditionen sowie die angegebene Gültigkeitsdauer. Nach deren Ablauf ist das Angebot nicht mehr bindend für die Auftragnehmerin.
  2. Entsteht der Auftragnehmerin ohne eigenes Verschulden Mehraufwand – etwa wenn zusätzliche Leistungen über den zuvor vereinbarten Umfang hinaus erbracht oder Arbeiten infolge inkorrekter, nachträglicher oder lückenhafter Informationen der Auftraggeber ganz oder in Teilen neu erbracht bzw. wiederholt werden müssen –, wird dieser gemäß den vereinbarten Stundensätzen oder auf Basis der aktuellen Preislisten der Auftragnehmerin zusätzlich in Rechnung gestellt.
  3. Die Auftragnehmerin kann für die Erbringung der vereinbarten Leistungen ihrerseits Subdienstleister beauftragen, ohne dass sie die mit diesen vereinbarten Konditionen offenlegen muss.
  4. Im Rahmen eines Auftrags erstellte, aber nicht ausdrücklich im Leistungsumfang beschriebene bzw. für die Übergabe an die Auftraggeber bestimmte Werke oder Unterlagen – wie z.B. Kalkulationen, Skizzen, Protokolle oder ähnliches – bleiben Eigentum der Auftragnehmerin und unterliegen keinem Anspruch der Auftraggeber auf Einsicht.

III. NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erbringt die Auftragnehmerin sämtliche Leistungen exklusiv für die Auftraggeber, d.h. die Auftraggeber erhalten mit vollendeter Leistungserbringung und vollständiger Bezahlung die räumlich und zeitlich unbegrenzten und alleinigen Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten oder Werken. Bis dahin stehen Inhalt oder Werk unter Eigentumsvorbehalt der Auftragnehmerin.
  2. Jedwede nachträgliche Bearbeitung der Inhalte oder Werke durch den Auftraggeber erfolgt auf eigene Verantwortung und bedeutet automatisch den Haftungsausschluss.
  3. Die Auftraggeber dürften diese Nutzungsrechte nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin an Dritte weiterreichen oder übertragen.
  4. Die Urheberrechte verbleiben selbstverständlich bei den Urhebern der jeweiligen Inhalte.
  5. Von Dritten erworbene Nutzungs- oder Verwertungsrechte (etwa für Bildmaterial) sind nur in dem Maße übertragbar, wie dies gesetzlich gestattet bzw. separat mit diesen Dritten vereinbart ist.
  6. Die Auftragnehmerin darf die erbrachten Leistungen in Abstimmung mit den Auftraggebern in begrenztem Umfang zur Eigenwerbung nutzen.
  7. Nutzungsrechte für nicht final abgenommene oder nicht ausgeführte Leistungen oder Inhalte verbleiben bei der Auftragnehmerin.

IV. TERMINE UND LIEFERFRISTEN

  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
  2. Die Auftraggeber können die Auftragnehmerin vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist in Textform auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollte die Auftragnehmerin einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus anderem Grund in Verzug geraten, so müssen die Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Verstreicht diese Nachfrist fruchtlos, sind die Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf Versäumnisse der Auftraggeber zurückzuführen sind, insbesondere wenn diese ihre Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sind (siehe auch II. 2.).
  4. Kommen die Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzen sie schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Auftragsnehmerin berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

V. ABNAHME UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  1. Grundsätzlich gilt ein Auftrag spätestens mit Übergabe bzw. Erbringung der vereinbarten Inhalte und Leistungen durch die Auftragnehmerin sowie der vollständigen Bezahlung durch die Auftraggeber als abgeschlossen und abgenommen.
  2. Etwaige erstellte Inhalte werden falls nicht anderes vereinbart in digitaler Form, vorzugsweise als Word-Dokument, PDF oder PPT-Datei, an die Auftraggeber übergeben.
  3. Die Abnahme gilt als erfolgt, sofern die erbrachten Leistungen und übergebenen Inhalte im Wesentlichen den Vereinbarungen entsprechen und die Auftraggeber sie nicht innerhalb von zehn Tagen nach Ablieferung verweigern und Nachbesserungen einfordern. Sofern diese Forderungen berechtigt sind, muss der Auftragnehmerin eine ausreichende Frist zur Nachbesserung eingeräumt werden, ehe die Inhalte erneut übergeben werden.
  4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen und insbesondere bei der Erstellung von Inhalten jeder Art relevante journalistische oder schriftstellerische Standards ebenso einzuhalten wie sprachliche und grammatische Regeln. Die Erstellung von Inhalten oder Werken erfolgt jedoch im Auftrag und somit ausdrücklich auf Wunsch und nach den Vorstellungen der Auftraggeber, sodass die Auftragnehmerin keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit oder die juristische Unbedenklichkeit der Werke übernehmen kann.
  5. Sollte es dennoch zu Einwänden gegen die inhaltliche Richtigkeit und die juristische Unbedenklichkeit kommen, so haftet die Auftragnehmerin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, was durch die Auftraggeber nachzuweisen ist.
  6. Die Auftraggeber bekommen sämtliche Inhalte oder Werke im Entwurfsstadium und final zur Freigabe vorgelegt. Mit der Erteilung der Freigabe übernehmen sie auch die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte oder Werke.

VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Auftragnehmerin stellt ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.
  2. Bei größeren Leistungsumfängen und Auftragsvolumina behält die Auftragnehmerin sich die Rechnungsstellung in mehreren Tranchen vor (z.B. 50 Prozent bei Projektstart und 50% bei Abnahme).
  3. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug und auf die angegebene Bankverbindung zu erfolgen.

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kassel.
  2. Sollte eine Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiter wirksam.
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